Willst Du mehr wissen?
Du interessierst Dich für die Feuerwehr und würdest gerne mehr erfahren?
Kein Problem! Du kannst einfach und unverbindlich bei uns vorbeikommen.
Dennoch versuchen wir Dir hier einige Fragen zu beantworten.
Wann kann ich vorbeikommen?
Du kannst bei jeder Zugübung bei uns reinschauen.
Muss ich vorher Bescheid sagen?
Das ist nicht nötig. Wenn wir aber wissen, dass Du kommst, können wir uns Zeit für Dich einplanen.
Melde Dich daher gerne vorab per Mail: info@feuerwehr-staufen.de
Muss ich zur Feuerwehr etwas mitbringen?
Nein. Wenn Du Dich für einen Dienst in der Feuerwehr entscheidest, bekommst Du alles von
der Stadt Staufen gestellt, was dafür nötig ist.
Kostet es einen Mitgliedsbeitrag?
Nein. Die Mitgliedschaft in der Feuerwehr ist kostenlos.
Wieviel Zeit muss ich für die Feuerwehr aufwenden?
Das hängt individuell von Deinem Engagement ab. Das Minimum liegt bei der Teilnahme an einer Zugübung pro Monat. Nach oben sind keine Grenzen gesetzt.
Was ist, wenn ich mal nicht zu Einsätzen kommen kann?
Wir wissen nie, wann ein Einsatz ist. Das kann uns in jeder Lebenslage treffen. Ob während der Arbeit, bei der Geburtstagsfeier, mitten im Tiefschlaf oder beim Duschen. Nicht jeder kann immer zu einem Einsatz kommen. Manche können auch fast nie von ihrem Arbeitsplatz weg, da sie unabkömmlich sind oder weiterweg arbeiten. Das ist auch nicht schlimm. Daher ist es aber umso wichtiger, dass wir möglichst viele Leute sind, um immer genügend Einsatzkräfte für einen Einsatz zu haben.
Was ist, wenn ich von der Arbeit zu einem Einsatz gehe?
Habe ich dann einen Verlust? Nein. Es ist gesetzlich geregelt, dass der Arbeitgeber Deinen Lohn während einem Einsatz weiterzahlen muss. Er bekommt ihn dann aber von der Gemeinde erstattet. Genauso haben Selbstständige einen Anspruch auf Verdienstausfall.
Ist der Feuerwehrdienst gefährlich?
Unsere Aufgabe ist die Gefahrenabwehr für Menschen, Tiere, Sachwerte und die Umwelt. Da, wo wir hinfahren, besteht also eine Gefahr. Aber genau dafür sind wir ausgerüstet und ausgebildet. In unserem Team passen wir aufeinander auf. Denn unsere eigene Sicherheit hat oberste Priorität. Situationen, in denen wir tatsächlich selber in Gefahr sind, sind die absolute Ausnahme.
Bin ich bei der Feuerwehr versichert?
Ja. Alle Einsatzkräfte sind durch die Gemeinde versichert.
Benötige ich Vorkenntnisse?
Nein. Bei uns lernst Du alles, was für den Feuerwehrdienst nötig ist.
Wie läuft die Ausbildung ab?
Zunächst besuchst Du den Truppmann Teil 1 Lehrgang. Dabei werden in 70 Unterrichtseinheiten, die über mehrere Wochen abends und samstags stattfinden, die Grundkenntnisse, der Sprechfunklehrgang und der Erste-Hilfe-Kurs absolviert. In den folgenden zwei Jahren wird innerhalb der Wehr der Truppmann Teil 2 durchgeführt. Parallel dazu können Lehrgänge, wie zum Beispiel der Atemschutzgeräteträger oder Motorsägen-Kurs besucht werden. Anschließend kann mit dem Truppführer-Lehrgang der erste Führungslehrgang besucht werden. Danach stehen zahlreiche weitere Fortbildungsmöglichkeiten offen.
Wie läuft es ab, wenn ich Mitglied werden will?
Zunächst besuchst Du am besten unverbindlich mehrere unserer Zugübungen. Wenn es Dir bei uns gefällt, stellst Du einen Aufnahmeantrag (Link). Dazu wird ein polizeiliches Führungszeugnis benötigt, das kostenlos über die Stadt eingeholt wird. Über die Aufnahme entscheidet dann der Feuerwehrausschuss. Nach dessen Beschluss bekommst Du die Uniformen und Ausstattung und wirst auf die entsprechenden Lehrgänge angemeldet.
Wie alt muss ich sein, um Mitglied der Feuerwehr zu werden?
Im Alter zwischen 6 und 9 Jahren kannst Du Mitglied der Kinderfeuerwehr werden (Link) Von 10 bis 17 kannst Du in der Jugendfeuerwehr mitwirken (Link) Ab dem 18. Lebensjahr kannst Du Mitglied der Einsatzabteilung werden. Die Zugehörigkeit endet spätestens mit dem Erreichen der Altersgrenze (aktuell 65. Lebensjahr).
Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen, um in die Feuerwehr aufgenommen zu werden?
Das ist in Paragraf 11 Abs. 1 des Feuerwehrgesetz Baden-Württemberg wie folgt geregelt: In die Einsatzabteilungen der Gemeindefeuerwehr können auf Grund freiwilliger
Meldung Personen als ehrenamtlich Tätige aufgenommen werden, die
1. das 17. Lebensjahr vollendet haben; sie dürfen erst nach Vollendung des 18. Lebensjahres
an Einsätzen teilnehmen,
2. den gesundheitlichen Anforderungen des Feuerwehrdienstes gewachsen sind,
3. geistig und charakterlich für den Feuerwehrdienst geeignet sind,
4. sich zu einer längeren Dienstzeit bereit erklären,
5. nicht infolge Richterspruchs nach § 45 des Strafgesetzbuchs (StGB) die Fähigkeit
zur Bekleidung öffentlicher Ämter verloren haben,
6. keinen Maßregeln der Besserung und Sicherung nach § 61 StGB mit Ausnahme
der Nummer 5 (Entziehung der Fahrerlaubnis) unterworfen sind und
7. nicht wegen Brandstiftung nach §§ 306 bis 306c StGB verurteilt wurden.
Ich habe noch mehr Fragen! Dann melde Dich gerne per Mail bei uns: info@feuerwehr-staufen.de